Rechtsprechung
AG Landshut, 25.11.1997 - 11 C 2090/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs …
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kommt dann in Betracht, wenn der Geschädigte und die Haftpflichtversicherung des Schädigers vereinbart hatten, dass ein Restwertangebot der Haftpflichtversicherung des Schädigers erst abgewartet werden solle, der Geschädigte sich jedoch nicht an diese Absprache hält und das Fahrzeugwrack zuvor veräußert (AG Landshut ZfS 1998, 215).